Juni 2016 (Kabinettsache 18/11076), S. 192 5 § 8 SGB IX neu, § 2 SGB XI, §§ 9, 13 SGB XII 6 §§ 19 -24 SGB IX neu, §§ 117 122 SGB IX neu 7 § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. § 18 SGB XI – Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse übermittelt dem Antragsteller unverzüglich die Entscheidung über die empfohlenen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung – Zweites Kapitel. (5) § 18 Absatz 3b Satz 1 bis 3 findet bis einschließlich 30. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in vollstationärer Pflege befindet und bereits bei ihm mindestens erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (mindestens Pflegegrad 2) festgestellt ist. 1 Satz 3 SGB V zu beachten. Entsprechendes gilt für die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen. Inhaltsverzeichnis. September 2020 nur bei Vorliegen eines besonders ... innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist. Für andere unabhängige Gutachter gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 4 Satz 1 SGB XI, §§ 19, 20, 117, 119 SGB IX neu 8 § 122 SGB IX neu. 1 Satz 2 Nr. Die Empfehlungen gelten hinsichtlich Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die den Zielen von § 40 dienen, jeweils als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern der Versicherte zustimmt. Oktober 2010 beschlossenen und am 1. Abs. Die Untersuchung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen. Die Pflegekasse übermittelt dem Antragsteller unverzüglich die Entscheidung über die empfohlenen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. 7 Satz 5 SGB XI verordnet die Bayerische Staatsregierung: § 1 (1a) Die Pflegekassen können den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung beauftragen, für welchen Zeitanteil die Pflegeversicherung bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben und die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 und der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 2 des Fünften Buches beziehen, die hälftigen Kosten zu tragen hat. 1-5 SGB XI). (5) Die Pflege- und Krankenkassen sowie die Leistungserbringer sind verpflichtet, dem Medizinischen Dienst oder den von der Pflegekasse beauftragten Gutachtern die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. 6 SGB XI) nach § 37 Abs. 1 Satz 2 wurde durch Art. Dezember 2017 keine Anwendung. 2 Änderung aufgrund Artikel 5 des Krankenhauszukunftsgesetzes Dezember 2020 wird auch die Erforderlichkeit der empfohlenen Hilfsmittel, die den Zielen von § 40 dienen, nach § 33 Absatz 1 des Fünften Buches vermutet; insofern bedarf es keiner ärztlichen Verordnung gemäß § 33 Absatz 5a des Fünften Buches. Mit diesen Informationen sollen eine umfassende Beratung und das Erstellen eines individuellen Versorgungsplans nach § 7a, das Versorgungsmanagement nach § 11 Absatz 4 des Fünften Buches und eine individuelle Pflegeplanung sowie eine sachgerechte Erbringung von Hilfen bei der Haushaltsführung ermöglicht werden. I S. 1046), in Kraft ab 1.7.2001, eingefügt. … 10 des SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1014) § 18 ... Gutachtern die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Hierbei ist im Einzelnen auf die nachfolgenden Kriterien abzustellen: außerhäusliche Aktivitäten: Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung, Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder der Einrichtung, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr, Mitfahren in einem Kraftfahrzeug, Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen, Besuch von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz, einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Besuch einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen; Haushaltsführung: Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereitung einfacher Mahlzeiten, einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten, aufwändige Aufräum- und Reinigungsarbeiten einschließlich Wäschepflege, Nutzung von Dienstleistungen, Umgang mit finanziellen Angelegenheiten, Umgang mit Behördenangelegenheiten. 4 SGB XI … 2 werden bei der Ermittlung der nach Satz 1 erforderlichen Vorversicherungszeit mitberücksichtigt. Bis zum 31. 2 Satz 1, 2 und 3, § 45c Abs. Mai 1994, BGBl. Dabei ist auch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 des Fünften Buches über die Verordnung von Hilfsmitteln zu berücksichtigen. 2b SGB XI (bis 31.12.2016) und § 142 Abs. Die Untersuchung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen. Die Zustimmung erfolgt gegenüber dem Gutachter im Rahmen der Begutachtung und wird im Begutachtungsformular schriftlich oder elektronisch dokumentiert. Die Sätze 1 bis 3 finden vom 1. Bezüglich der empfohlenen Pflegehilfsmittel wird die Notwendigkeit der Versorgung nach § 40 Absatz 1 Satz 2 vermutet. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres eine Statistik über die Einhaltung der Fristen nach Absatz 3. 70.500 Rehabilitationsempfehlun- gen mündeten rd. Juli 2019 evaluiert. Im Rahmen dieser Prüfungen haben der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter durch eine Untersuchung des Antragstellers die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei den in § 14 Absatz 2 genannten Kriterien nach Maßgabe des § 15 sowie die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Erstes Kapitel. 3 Nr. Dem Antragsteller ist spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitzuteilen. I S. 1014) § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern (1) Für die nach § 20 Abs. Die §§ 65, 66 des Ersten Buches bleiben unberührt. 1 Satz 3 enthält die Änderung zur Anpassung an den Sprachgebrauch des SGB IX. Leistungsberechtigter Personenkreis (§ 14 - § 19) § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit § 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 16 Verordnungsermächtigung § 17 Richtlinien der Pflegekassen § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Beantragt der Pflegebedürftige Pflegegeld, hat sich die Stellungnahme auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. § 276 Abs. Welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Sinne von Satz 2 den Zielen von § 40 dienen, wird in den Begutachtungs-Richtlinien nach § 17 konkretisiert. 3 Nr. Abweichend von Satz 1 können Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt werden, wenn eine Verringerung des Hilfebedarfs, insbesondere aufgrund von durchgeführten Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist. Urteile zu § 36 Abs 1 Satz 3 SGB XI – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 36 Abs 1 Satz 3 SGB XI SG-LANDSHUT – Urteil, S 11 SO 22/13 vom 27.08.2015 Alle 141 Entscheidungen. Die Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen veröffentlichen jährlich jeweils bis zum 31. (3) Die Pflegekasse leitet die Anträge zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit unverzüglich an den Medizinischen Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter weiter. Leistungsberechtigter Personenkreis (§ 14 - § 19) § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit § 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 16 Verordnungsermächtigung § 17 Richtlinien der Pflegekassen § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Inhaltsverzeichnis. (7) Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes werden durch Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte in enger Zusammenarbeit mit anderen geeigneten Fachkräften wahrgenommen. 5b Satz 3 SGB XI vom 29.05.2020 in der Fassung vom 05.10.20202 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemäß § 53 SGB XI. 2 SGB XI (ab 01.01.2017) regeln zum einen, dass die 25-Arbeitstage-Frist nach § 18 Abs. ... sind geeignet zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45b Abs. November 2016 bis 31. Zahlung von Pflegeversicherungsleistungen nach der Pflegestufe II. Januar 2011 in Kraft getretenen Empfehlungen gemäß § 126 Abs. Mai 1994, BGBl. 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches gilt entsprechend. (2) Der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter haben den Versicherten in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Erteilt der Versicherte dazu nicht sein Einverständnis, kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen verweigern. 2a Satz 1 SGB V oder die Beiträge für sonstige Versicherte nach § 21 Nr. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in vollstationärer Pflege befindet und bereits bei ihm mindestens erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (mindestens Pflegegrad 2) festgestellt ist. (6a) Der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter haben gegenüber der Pflegekasse in ihrem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abzugeben. § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der ... Der Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 2 418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. (3) 1 Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. September 2020 nur bei Vorliegen eines besonders ... innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist. dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 33 SGB XI... § 29 Wirtschaftlichkeits- ... LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 P 18/19; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 10 P 134/14. Jede Feststellung hat zudem eine Aussage darüber zu treffen, ob Beratungsbedarf insbesondere in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Anspruchsberechtigte lebt, hinsichtlich Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5 des Fünften Buches besteht. Die §§ 65, 66 des Ersten Buches bleiben unberührt. 2 Zeiten der Weiterversicherung nach § 26 Abs. Entsprechendes gilt für die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen. Bei der Prüfung des Zeitanteils sind die Richtlinien nach § 17 Absatz 1b zu beachten. dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 33 SGB XI... § 29 Wirtschaftlichkeits- ... LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 P 18/19; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 10 P 134/14. 3 und 4, § 17 Abs. 26.100 in einen Antrag nach § 31 Abs. 3 wurde durch das genannte Gesetz eingefügt. (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.