Die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt bei 58,4, wie aus Daten des Gesundheitsministeriums in Kiel hervorgeht. Auch die täglichen Infektionszahlen für die Kitas in Rheinland-Pfalz zeigen: Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kitas sind es wenige Kindertageseinrichtungen, die seit August aufgrund von Corona-Infektionen teilweise oder vollständig geschlossen werden mussten. Weitere Informationen hierzu gibt es in der Rubrik „Testen“. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat hierfür einen Meldebogen zur Verfügung gestellt, der auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht. Um der Situation vorzubeugen, hat das Land jedoch frühzeitig Regelungen für Vertretungskräfte festgelegt, die es den Einrichtungen erleichtern sollen, Vertretungskräfte zu finden (siehe hierzu auch „Ist der Einsatz von Vertretungskräften möglich?“). Hier ist insbesondere auf die Möglichkeiten der berufsbegleitenden Ausbildungen hinzuweisen und es sind ggf. Die Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Hygienepakete sind den Trägern zugegangen. Hierfür können sich die Kindertagespflegepersonen an den Hygienebestimmungen für die Kitas orientieren. Um diese Familien zu unterstützen, konnten Kinder mit einem solchen besonderem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf, der in der häuslichen und familiären Umgebung nicht oder zumindest nicht kurzfristig angemessen abgedeckt werden konnte, von Beginn an so lange in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wie dies erforderlich war und ist. Teilweise bietet sich sogar die Möglichkeit, Personen langfristig zu gewinnen. Februar 2021 können sich die Beschäftigten der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz für ihre Impfungen registrieren, viele von ihnen haben dies getan. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, Öffnungsschritte zu gehen. Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz haben am Samstag 154 neue Corona-Infektionen gemeldet. Demnach sollen Kinder die Kita nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. Denn zuständig für die konzeptionelle, organisatorische und personelle Ausgestaltung des Angebots an Kindertagesbetreuung sind die Träger der jeweiligen Kita. Ja, das ist möglich. Für Jugendliche und Erwachsene im Kita-Betrieb gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. So verhält es sich auch, wenn der Betriebsarzt den Einsatz in der Kita für möglich hält, der oder die Mitarbeitende den Dienst jedoch nicht leisten möchte – auch dann hat er oder sie kein Recht auf Lohnfortzahlung. Dabei sind medizinische Masken oder Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder vergleichbaren Standards zu tragen, keine einfachen Alltagsmasken. Für Kinder unter 6 Jahren gilt – wie ganz grundsätzlich im Alltag – keine Maskenpflicht. Denn im Zusammenhang mit dem ggf. Damit Betreuungsangebote mit Blick auf den Infektionsschutz verantwortungsvoll umgesetzt werden können, hat das Ministerium für Bildung gemeinsam mit den anderen Kita-Verantwortlichen von Beginn an Empfehlungen zur Konkretisierung der Hygienepläne in den Kitas vorgelegt und immer wieder administrative Hinweise an die Träger und Beschäftigten gegeben. Saarbrücken (dpa/lrs) - Ob es Aussichten auf Lockerungen des monatelangen Corona-Lockdowns im Saarland gibt, entscheidet sich heute bei den Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Seit 22. Kommt der Betriebsarzt bei der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass der Einsatz im Einrichtungsbetrieb auch unter bestimmten Vorgaben nicht möglich ist und kann auch keine Beschäftigung an anderer Stelle bei diesem Arbeitgeber wahrgenommen werden, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, das Entgelt weiter zu zahlen. Mai 2020): Die für Erwachsene bekannten Risikofaktoren sind nicht einfach auf Kinder übertragbar. Das gilt auch mit Blick auf die Mutation des Virus. Sollte für die Umsetzung fester Organisationseinheiten zusätzliches Personal notwendig sein, können zur Verfügung stehende und zu gewinnende Vertretungskräfte zusätzlich und unterstützend zum Bestandspersonal eingesetzt werden. 1 Satz 7, ist die Möglichkeit zur Briefwahl zu geben.“. Nach dem Lockdown und Regelbetrieb bei dringendem Bedarf von Mitte Dezember 2020 bis Mitte März 2021 können die Kitas jetzt wieder für alle Kinder öffnen: Seit dem 8. 4 Nr. Auch ist es möglich, dass es landesweit nochmals zu Einschränkungen kommen muss. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die Maßnahmepläne gemäß dem Einrichtungsspezifischen Sollstellenplan (ESSP) sind wieder anzuwenden. Denn wenn die Kinder lang in der Kita sind, ist es obligatorisch, dass sie entsprechend versorgt werden. Sollten weitere Symptome auftreten oder die Kinder von Beginn an unter stärkeren Symptomen leiden, kann das Kind nicht betreut werden. Denn er ist immer nur eine Momentaufnahme. Das schafft zusätzliche Sicherheit. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung ist darüber hinaus sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Kindertageseinrichtungen dem Gesundheitsamt zu melden. Damit ist es für die Konsultationskitas beispielsweise möglich, wieder Konsultationen und Hospitationen in der Einrichtung anzubieten. bei den örtlichen Jugendämtern erfragen, ob es entsprechende Regelungen gibt. Denn kein Kind soll Verlierer der Pandemie sein. Das Land freut dies sehr, denn diese Berufsgruppen tragen durch ihre Tätigkeit maßgeblich dazu bei, das Bildungs- und Betreuungsangebot für unsere Kleinsten während der Corona-Pandemie auch dort aufrechtzuerhalten, wo die Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote mit am schwierigsten umzusetzen sind. März haben alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. In Kindertagespflegestellen ist die Situation mit Blick auf den Infektionsschutz zudem eine andere als in den Kitas: Die Kindertagespflege ist eine sehr familiennahe Betreuung in der von einer Tagespflegeperson lediglich bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen. Eventuell bestehende Schwierigkeiten und Veränderungen der Kinder können ggf. Hierzu berät das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Es ist grundsätzlich möglich, dass auch externe Personen die Kitas betreten können, sofern es dafür eine betriebliche Notwendigkeit gibt. Die Erzieherinnen und Erzieher und die Beschäftigten in Kitas werden zudem aktuell geimpft. bislang aufgrund fehlenden Vertretungspersonals enggefasste Maßnahmepläne anzupassen. Eine solche, absolute Sicherheit haben wir derzeit leider auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens nicht. Auch im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen ist dabei zu bedenken, dass es sich bei diesen Kindern um eine besonders verletzliche und damit auch besonders zu schützende Personengruppe handelt. Da seit 8. Sollte eine Kita vom Gesundheitsamt geschlossen werden, beispielsweise aufgrund eines bestätigten Infektionsfalls, so erhalten die Mitarbeitenden weiterhin ihr Entgelt. Um die Infektionsgefahr in den Kitas so gering wie möglich zu halten, sollten auch hier Kontakte reduziert werden. Das schafft zusätzliche Sicherheit. Als Unterstützung und Orientierung für die Träger haben das Ministerium für Bildung und weitere Akteure gemeinsame Hygiene-Empfehlungen erarbeitet, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Bei Bedarf steht auch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Ansprechpartner zur Verfügung. Deshalb kann es sein, dass nicht in allen Kitas die genau gleichen Hygienemaßnahmen gelten. Am Montag lag der Wert bei 60,2. Welche Menschen können einen Corona-Test machen? Der Einsatz von Integrationshelfern ist – selbstverständlich unter Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen – uneingeschränkt möglich. Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und die Unterstufen der Förderschulen ist eine Alltagsmaske ausreichend. Deshalb stehen alle Öffnungsschritte grundsätzlich unter dem Vorbehalt „sofern es das Infektionsgeschehen zulässt“. Damit sich jede und jeder selbst davon ein Bild machen kann, veröffentlichen wir auf unserer Informationsseite jeweils aktuelle Zahlen zum Infektionsgeschehen in Kitas. Erlass bestehen. Eine Unzumutbarkeit kann etwa vorliegen, wenn Eltern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches. Sie kennen die Situation in ihrer eigenen Familie und die familiäre Situation der Kinder. Die Elternbeiträge dienen dazu, die Betriebskosten, z.B. 6 der Corona-Bekämpfungsverordnung. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich. Wichtig ist: Die Hygienemaßnahmen in den Kitas gelten auch dann, wenn das Personal in den Kitas ein negativer Testbefund vorliegt. Voraussetzung ist, dass sie die Betreuungsleistung weiter erbringen möchte und kann und dies den Eltern auch mitteilt. Für die Kindertagespflege kann in Ergänzung auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) Anwendbarkeit finden. Sie können sich darüber hinaus schon jetzt jederzeit anlasslos testen lassen – auch das gibt zusätzliche Sicherheit. Die aktuellen Vorschriften in Bezug auf die Corona-Situation sind dabei zu beachten. Im April wird ein neues Testkonzept für Kitas und Schulen greifen, das derzeit erarbeitet wird. Bitte besuchen Sie auch die Info-Dienste des Bundeslandes. Corona-News im Ticker: Das RKI meldet neue Zahlen. +++ 19:03 Corona-Steuerhilfen werden verlängert +++ ... Auch in Rheinland-Pfalz sind solche Modellöffnungen nach dem Vorbild Tübingens geplant. Mit der schrittweisen Öffnung der Kitas wurden Neuaufnahmen und Eingewöhnungen im Rahmen freiwerdender Platzkapazitäten wieder ermöglicht. Das wird entsprechend berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Testeinrichtung und dem Land. Eltern haben sich oftmals die Frage gestellt, ob für die Zeit während des Lockdowns, als sie ihre Kinder zu Hause betreut haben, Beiträge gezahlt werden müssen. Bei allen Entscheidungen im Bereich der Kitas ist es das Ziel, die Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Kinder, der Eltern und der in Kitas Tätigen bestmöglich in Einklang zu bringen. Unabhängig von diesen Testmöglichkeiten ist das Vorgehen bei einem konkreten Corona-Verdacht. Gemäß § 6 Abs. Nach einem sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen verschärft Island für drei Wochen die Corona-Einschränkungen. Angebote der Kindertagesbetreuung unterstützen darüber hinaus Eltern dabei, Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Zur Sicherstellung eines umfassenden Regelbetriebs sollten Vertretungskräfte und Hilfspersonal mit erweitertem polizeilichem Führungszeugnis bei Personalausfall weiterhin eingesetzt werden. Die bisherige Corona-Verordnung läuft im Saarland am 7. Darüber hinaus ist das Land mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz in engem Austausch, um fortlaufend zu prüfen und zu überwachen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt, welche neuen Erkenntnisse es gibt und ob weitere Maßnahmen zu treffen sind. Familienbesuche an den Feiertagen sind umstritten, Ferien sollen in der Heimat gemacht werden. Gleichwohl können hier natürlich Masken getragen werden, sofern die pädagogische Situation es erlaubt, und das Land empfiehlt dies auch dringend. Beim Spülen von Hand ist besonders darauf zu achten, dass die Spülutensilien (Schwamm, Lappen, etc.) Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Themenseite Testen. Unabhängig von diesen Testmöglichkeiten ist das Vorgehen bei einem konkreten Corona-Verdacht.